Die Verstorbenen –
Schicksal und Gebet für sie
Es gibt das Letzte Gericht
So lehrt uns die Kirche im Katechismus der Katholischen Kirche, den der Hl. Papst Johannes Paul II. im Jahre 1992 approbiert hat: Das Letzte Gericht wird bei der herrlichen Wiederkunft Christi stattfinden. … Dann wird er [der Vater] durch seinen Sohn Jesus Christus sein endgültiges Wort über die ganze Geschichte sprechen. (KKK 1040) Dies wird der Sieg der Gerechtigkeit Gottes über alle Ungerechtigkeit sein. Gottes Liebe wird endgültig über den Tod siegen. Der Katechismus erinnert an die Worte Jesu aus Mt 25: Er wird die Schafe zu seiner Rechten versammeln, die Böcke aber zur Linken … Und sie werden weggehen und die ewige Strafe erhalten, die Gerechten aber das ewige Leben. So wird die wahre Beziehung jedes Menschen zu Gott endgültig offengelegt werden. (KKK 1039)
Es gibt das persönliche Gericht
Da jeder Mensch von Gott eine unsterbliche Seele empfangen hat, geschieht beim Tod eines Menschen das persönliche Gericht: In seiner unsterblichen Seele erhält jeder Mensch gleich nach dem Tod durch Christus, den Richter der Lebenden und der Toten, in einem besonderen Gericht seine ewige Vergeltung. (KKK 1051) Jeder Mensch muss Rechenschaft über sein Leben ablegen: „Die hochheilige Römische Kirche glaubt fest und behauptet fest, dass … am Tage des Gerichtes alle Menschen mit ihren Leibern vor dem Richterstuhl Christi erscheinen werden, um über ihre Taten Rechenschaft abzulegen“. (KKK 1059)
Die abschließende Läuterung
Wer sich im irdischen Leben Jesus Christus zuwendet, der der Weg, die Wahrheit und das Leben ist (Joh 14,6), ist aber unter Umständen noch nicht zur vollkommenen Ähnlichkeit mit Gott gelangt. Wer also in der Gemeinschaft mit dem Dreifaltigen Gott gestorben ist, bedarf noch einer Läuterung: Wer in der Gnade und Freundschaft Gottes stirbt, aber noch nicht vollkommen geläutert ist, ist zwar seines ewigen Heiles sicher, macht aber nach dem Tod eine Läuterung durch, um die Heiligkeit zu erlangen, die notwendig ist, in die Freude des Himmels eingehen zu können. (KKK 1030)
Dies nennt die Kirche das Purgatorium (Fegefeuer), also die abschließende Läuterung der Auserwählten, die von der Bestrafung der Verdammten völlig verschieden ist. (KKK 1031) Diese Lehre wurde vor allem auf den Konzilien von Florenz und Trient formuliert.
Das Gebet für die Verstorbenen
Diese Lehre kommt zum Ausdruck in der Praxis, für die Verstorbenen zu beten. Schon seit frühester Zeit hat die Kirche das Andenken an die Verstorbenen in Ehren gehalten und für sie Fürbitte und insbesondere das eucharistische Opfer dargebracht, damit sie geläutert werden und zur beseligenden Gottesschau gelangen können. Die Kirche empfiehlt auch Almosen, Ablässe und Bußwerke zugunsten der Verstorbenen. (KKK 1032) Die in der Gnade und Freundschaft Gottes sterben, aber noch nicht ganz geläutert sind, sind zwar ihres ewigen Heils sicher, machen aber nach dem Tod noch eine Läuterung durch, damit sie zur Heiligkeit gelangen, die notwendig ist, um in die Freunde Gottes einzutreten. (KKK 1054)
Pfr. R. Gabriel M. Maiwald, November 2018
Die Verstorbenen –
Schicksal und Gebet für sie
Es gibt das Letzte Gericht
So lehrt uns die Kirche im Katechismus der Katholischen Kirche, den der Hl. Papst Johannes Paul II. im Jahre 1992 approbiert hat: Das Letzte Gericht wird bei der herrlichen Wiederkunft Christi stattfinden. … Dann wird er [der Vater] durch seinen Sohn Jesus Christus sein endgültiges Wort über die ganze Geschichte sprechen. (KKK 1040) Dies wird der Sieg der Gerechtigkeit Gottes über alle Ungerechtigkeit sein. Gottes Liebe wird endgültig über den Tod siegen. Der Katechismus erinnert an die Worte Jesu aus Mt 25: Er wird die Schafe zu seiner Rechten versammeln, die Böcke aber zur Linken … Und sie werden weggehen und die ewige Strafe erhalten, die Gerechten aber das ewige Leben. So wird die wahre Beziehung jedes Menschen zu Gott endgültig offengelegt werden. (KKK 1039)
Es gibt das persönliche Gericht
Da jeder Mensch von Gott eine unsterbliche Seele empfangen hat, geschieht beim Tod eines Menschen das persönliche Gericht: In seiner unsterblichen Seele erhält jeder Mensch gleich nach dem Tod durch Christus, den Richter der Lebenden und der Toten, in einem besonderen Gericht seine ewige Vergeltung. (KKK 1051) Jeder Mensch muss Rechenschaft über sein Leben ablegen: „Die hochheilige Römische Kirche glaubt fest und behauptet fest, dass … am Tage des Gerichtes alle Menschen mit ihren Leibern vor dem Richterstuhl Christi erscheinen werden, um über ihre Taten Rechenschaft abzulegen“. (KKK 1059)
Die abschließende Läuterung
Wer sich im irdischen Leben Jesus Christus zuwendet, der der Weg, die Wahrheit und das Leben ist (Joh 14,6), ist aber unter Umständen noch nicht zur vollkommenen Ähnlichkeit mit Gott gelangt. Wer also in der Gemeinschaft mit dem Dreifaltigen Gott gestorben ist, bedarf noch einer Läuterung: Wer in der Gnade und Freundschaft Gottes stirbt, aber noch nicht vollkommen geläutert ist, ist zwar seines ewigen Heiles sicher, macht aber nach dem Tod eine Läuterung durch, um die Heiligkeit zu erlangen, die notwendig ist, in die Freude des Himmels eingehen zu können. (KKK 1030)
Dies nennt die Kirche das Purgatorium (Fegefeuer), also die abschließende Läuterung der Auserwählten, die von der Bestrafung der Verdammten völlig verschieden ist. (KKK 1031) Diese Lehre wurde vor allem auf den Konzilien von Florenz und Trient formuliert.
Das Gebet für die Verstorbenen
Diese Lehre kommt zum Ausdruck in der Praxis, für die Verstorbenen zu beten. Schon seit frühester Zeit hat die Kirche das Andenken an die Verstorbenen in Ehren gehalten und für sie Fürbitte und insbesondere das eucharistische Opfer dargebracht, damit sie geläutert werden und zur beseligenden Gottesschau gelangen können. Die Kirche empfiehlt auch Almosen, Ablässe und Bußwerke zugunsten der Verstorbenen. (KKK 1032) Die in der Gnade und Freundschaft Gottes sterben, aber noch nicht ganz geläutert sind, sind zwar ihres ewigen Heils sicher, machen aber nach dem Tod noch eine Läuterung durch, damit sie zur Heiligkeit gelangen, die notwendig ist, um in die Freunde Gottes einzutreten. (KKK 1054)
Pfr. R. Gabriel M. Maiwald, November 2018